Sinfonieorchester Orchesterzentrum|NRW
Das
Sinfonieorchester Orchesterzentrum|NRW ist ein gemeinsames Orchester der vier
Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Es setzt sich aus
Studierenden der Hochschulen in Detmold, Düsseldorf, Essen und Köln zusammen,
die sich im Masterstudiengang "Orchesterspiel" auf eine Karriere als Orchestermusiker vorbereiten. Der junge Klangkörper hat
keine feste Besetzung, sondern wird für jede Arbeitsphase neu zusammengesetzt.
Seit 2007 ist das Sinfonieorchester
Orchesterzentrum|NRW jedes Semester zu Gast im Konzerthaus Dortmund. Dabei
haben die angehenden Orchestermusiker bereits mit renommierten Dirigenten wie
George Alexander Albrecht, Wolf-Dieter Hauschild, Cristóbal Halffter und
Toshiyuki Kamioka zusammengearbeitet.
Die
Arbeitsphasen mit dem Sinfonieorchester Orchesterzentrum|NRW sind ein wichtiger
Baustein des europaweit einzigartigen Masterstudiengangs "Orchesterspiel", den
die vier Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam am
Orchesterzentrum|NRW anbieten.
Orchesterregelung
§ 1 Zweck
Das Sinfonieorchester Orchesterzentrum|NRW dient der Ausbildung der Studierenden im Masterstudiengang "Orchesterspiel" durch das Erarbeiten und Aufführen von Konzertprogrammen, durch das Abhalten von Repertoireproben und durch das Erarbeiten von Probespielstellen im Orchesterverbund. Die Mitwirkung im Sinfonieorchester Orchesterzentrum|NRW ist für Studierende des Masterstudiengangs "Orchesterspiel" während aller vier Semester verpflichtend.
§ 2 Anwesenheitspflicht
Bei allen Terminen des Sinfonieorchesters Orchesterzentrum|NRW wird eine Anwesenheitsliste durch das Künstlerische Betriebsbüro geführt. Die Orchestermitglieder sind 15 Minuten vor Probenbeginn bzw. 30 Minuten vor Konzertbeginn anwesend. Fünf Minuten vor der angesetzten Zeit nimmt jedes Orchestermitglied seinen Platz ein.
Bei Vorliegen eines zwingenden Grundes für Probenversäumnis ist das Künstlerische Betriebsbüro (Tel.: 0231_725168-14) rechtzeitig zu informieren. Krankschreibungen sowie Teilnahmebestätigungen an Probespielen sind vorzulegen. Beurlaubungen von einzelnen Proben oder Teilen von Proben können nur vom Künstlerischen Leiter erteilt werden.
Unentschuldigtes Fernbleiben hat eine schriftliche Abmahnung, der Wiederholungsfall gemäß § 12 Abs. 2 der Studienordnung die Exmatrikulation zur Folge. Zweimalige unentschuldigte Verspätung hat die Nichterteilung des Testats zur Folge. Im Übrigen wird die Anwesenheitspflicht durch den § 8 Abs. 3 der Studienordnung geregelt.
§ 3 Testatregelung
Die ordnungsgemäße Teilnahme an einer Arbeitsphase (Proben, Konzerte) des Sinfonieorchesters Orchesterzentrum|NRW wird durch ein Testat bestätigt, das nach Prüfung der Anwesenheit am Ende einer Arbeitsphase vom Sekretariat erteilt wird.
§ 4 Terminplanung / Besetzung
Jeweils zu Beginn des Semesters werden Termine und Programme des Sinfonieorchesters Orchesterzentrum|NRW für das kommende Semester durch Aushang und im Internet bekannt gemacht.
Die Studierenden werden vom Künstlerischen Leiter für die Projekte eingeteilt. Außerdem sind sie verpflichtet, sich anhand der Aushänge und im Internet über Termine und Besetzungen zu informieren.
§ 5 Befreiung
Eine vorübergehende Befreiung von der Orchesterpflicht kann in Absprache mit dem Künstlerischen Leiter erteilt werden.
§ 6 Orchestersprecher
Als Orchestersprecher fungieren zugleich die Studentenvertreter.
§ 7 In-Kraft-Treten
Diese Regelung tritt am 1.11.2009 in Kraft. Sie wird in geeigneter Form im Orchesterzentrum|NRW veröffentlicht.

